Hygienekonzept
Hygienekonzept gemäß Angaben zu „Kultur trotz(t) Corona“ der Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Besuch in der Galerie
Besuchende melden sich per Email, Telefon oder über den auf der Internetseite bereitgestellten Online-Kalender an und bekommen für Ihren Besuch ein Zeitfenster zugeteilt.
Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
Publikum, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern in der Galerie sowie im gesamten Gebäude einhalten.
Die Aufsicht achtet auf die Einhaltung des Mindestabstands während der Öffnungszeiten.
Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner*innen, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.
Es dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig im Galerieraum aufhalten (Galeriefläche [in m²] / 10).
Der Zugang zur Galerie erfolgt über das Treppenhaus (erreichbar vom Foyer).
Mund-Nasen-Schutz & Hygiene
Eine Mund und-Nase-Bedeckung ist Pflicht für alle Besucher*innen.
Besuchende werden gebeten, ein am Eingang zur Galerie bereitgestelltes Desinfektionsmittel für die Hände zu benutzen.
Ein Aushang weist auf die Regeln zu Händehygiene, die Husten- und Nies-Etikette sowie die besonderen Regeln während des Aufenthalts in der Galerie hin.
Korrekte Belüftung des Galerieraums
Die drei Fenster der Galerie werden während der Öffnungszeiten der Ausstellung zum Lüften alle 20 Minuten geöffnet.
Kontaktverfolgung
Besuchende müssen sich zur Kontaktnachverfolgung mit Datum, Uhrzeit, Namen und Telefonnummer-Angabe in einer Liste registrieren.